Schulgeldordnung
gültig ab dem 01.01.2023
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule-Musikgarten wird ein privatrechtliches Jahresschulgeld (einschließlich der Schulferien und gesetzlichen Feiertage des Landes NRW, aufgeteilt in monatliche Raten), nach folgenden Sätzen erhoben:
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Rhythmikgarten
- ab 2 Jahre (mit einem Elternteil)
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-8 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 80,00 €
für 11 Unterrichtseinheiten
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Musikalische Grundausbildung
- ab 5 Jahre
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-10 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 396€
- entspricht 33€ im Monat
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Musikalische Früherziehung / Rythmik
- ab 3 Jahre
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-10 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr:396€
- entspricht 33€ im Monat
- Instrumentalunterricht Einzeln
- 30 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 840€
- entspricht 70€ im Monat
- 60 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 1680€
- entspricht 140,00€ im Monat
- 45 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 1230€
- entspricht 102,5€ im Monat
- Instrumentalunterricht Gruppe
- Blockflöte oder Gitarre
- Auf Anfrage