Schulgeldordnung
gültig ab dem 01.03.2025
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule-Musikgarten wird ein privatrechtliches Jahresschulgeld (einschließlich der Schulferien und gesetzlichen Feiertage des Landes NRW, aufgeteilt in monatliche Raten), nach folgenden Sätzen erhoben:
- Rhythmikgarten
- ab 2 Jahre (mit einem Elternteil)
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-8 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 80,00 €für 10 Unterrichtseinheiten
- Musikalische Grundausbildung
- ab 5 Jahre
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-10 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 396€
- entspricht 33€ im Monat
- Musikalische Früherziehung / Rythmik
- ab 3 Jahre
- 45 Min. Gruppenunterricht pro Woche
- Teilnehmer: 6-10 Kinder
- Schulgeld pro Kalenderjahr:396 €
- entspricht 33 € im Monat
- Instrumentalunterricht Einzeln
- 30 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 912 €
- entspricht 76€ im Monat
- 60 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 1824 €
- entspricht 152 € im Monat
- 45 Min. Unterricht pro Woche
- ab 6 Jahre
- Schulgeld pro Kalenderjahr: 1308 €
- entspricht 109 € im Monat
- Instrumentalunterricht Gruppe
- Blockflöte oder Gitarre
- Auf Anfrage